16 Der Beschuldigte trank vor Fahrtantritt in G.________(Ortschaft) Alkohol, fuhr sodann um ca. 21:00 Uhr in G.________(Ortschaft) los und kam um ca. 21:30 Uhr in C.________(Ortschaft) an. Auf der D.________(Strasse) in C.________(Ortschaft) hatte er einen Streit mit seiner damaligen Freundin, der Zeugin E.________. Nach dem Streit fuhr der Beschuldigte davon, kam kurze Zeit später wieder zurück und verursachte beim Parkieren den unbestrittenen Parkschaden.