Es ist auch nicht klar, wie lange dieses Telefongespräch dauerte. Die Frage der Gerichtspräsidentin – «wie lang isch es när gange, bis öii Fründin isch cho?» – bezieht sich nach Ansicht der Kammer jedoch klar auf die vorherige Antwort des Beschuldigten, wonach er, währenddem er mit seiner Ex- Verlobten am Telefon gewesen sei, den Whisky schluckweise getrunken habe, bis die Flasche leer gewesen sei und insoweit auf die Zeit zwischen dem Trinkende und der Ankunft der Zeugin E.________.