In der Folge – und in Kenntnis der Aussagen des Zeugen F.________, welcher konstant angab, dass der Beschuldigte deutlich nach nicht frisch genossenem Alkohol gerochen habe – änderte der Beschuldigte wiederum seine Aussage und gab bei der vorinstanzlichen Hauptverhandlung nun an, den Whisky vor dem Streit und vor dem Verursachen des Parkschadens getrunken zu haben. Diese Tendenz ist auch in den übrigen Aussagen und Angaben des Beschuldigten erkennbar: Nachdem der Beschuldigte zuerst behauptete, das Verursachen des Parkschadens nicht bemerkt zu haben (pag.