In diesem Moment habe ihn seine damals Verlobte angerufen. Im Anschluss habe er sein Handy aufladen wollen. In diesem Moment habe er die Whiskyflasche gesehen und diese zu sich nach vorne genommen. Er habe dann aus der Flasche getrunken, währenddem er am Warten gewesen sei, weil er nicht gewusst habe, wie lange das gehe. Und irgendwann Mal sei sie dann vor seiner Türe gestanden (pag. 220, Z. 8 ff. sowie Audioaufnahme der Einvernahme des Beschuldigten). Dann habe eben der Streit angefangen. Die Zeugin E.________ habe damit angefangen, dass er ihre Privatsphäre störe und habe dann mit dem Alkohol angefangen und dass er ab dem ersten Januar nicht mehr trinke.