Der Beschuldigte verweigerte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 18. Januar 2021 bis auf die Angabe, dass er nicht betrunken gefahren sei, die Aussage (pag. 16 ff.), um dann bei der polizeilichen Einvernahme vom 20. Januar 2021 auszuführen, dass er nach dem Streit mit der Zeugin E.________ zum Kreisel gefahren sei und sein Auto vorwärts auf das erste Parkfeld auf der D.________(Strasse) auf der linken Seite parkiert habe. Nach dem Begutachten des Schadens mit dem Zeugen F.________ und Telefonaten mit der Zeugin E.________ und seiner «Versprochenen» habe er seine Tasche nach vorne nehmen wollen, wobei er auf dem Rücksitz eine offene Flasche Whisky entdeckt habe.