_ jedoch als glaubhaft. Ihre Aussagen enthalten etliche Realkennzeichen. So schildert sie die Interaktion und Gespräche mit dem Beschuldigten, indem sie erklärt, weshalb es zum Streit gekommen, dieser laut geworden sei und sie deshalb den Beschuldigten in ihre Wohnung gebeten habe. Sie gab ausgefallene Einzelheiten zu Protokoll, so etwa das dem Beschuldigten angebotene vermeintliche Whisky-Cola-Getränk. Sie gab mehrfach an, dass sie