Er sei dann ausgestiegen und sie habe gesehen, «dass er auch dort etwas getrunken habe». Also sie habe seine Flasche gesehen, aus welcher er gerade getrunken habe. Deshalb hätten sie sich dann auch gestritten. Er sei ausgestiegen und sie habe gefragt, ob er getrunken habe. Er habe verneint, worauf sie entgegnet habe, dass sie es gesehen habe. Weil der Streit lauter geworden sei, habe sie ihn gebeten, zu ihr in die Wohnung raufzukommen. Dies habe sie «hässig» gesagt, weil der Beschuldigte getrunken gehabt habe. Als der Beschuldigte dann irgendeinmal hochgekommen sei, habe sie im Licht gesehen und auch gerochen, dass dieser Alkohol getrunken habe.