Er wisse, dass er nicht in angetrunkenem Zustand fahren sollte, da er bereits einmal einen Führerausweisentzug erhalten habe. Deshalb sei sie hässig auf ihn geworden. Sie habe den Eindruck gehabt, dass er bereits alkoholisiert gewesen sei, als er zu ihr gekommen sei. Auf Frage, weshalb sie diesen Eindruck gehabt habe, führte die Zeugin E.________ aus, dass der Beschuldigte während des Telefonats geweint habe, was er des Öftern mache, wenn er alkoholisiert sei. Der Beschuldigte spreche danach immer schnell. Als er bei ihr vorgefahren sei, habe sie bemerkt, dass er alkoholisiert gewesen sei. Sein Benehmen und seine Augen seien anders gewesen. Er sei etwas arroganter (pag.