222, Z. 19 ff.). Zum anderen bemerkte der Zeuge F.________ «erst» im Gespräch, welches er mit dem Beschuldigten führte, als dieser ausgestiegen war, dass Alkohol im Spiel gewesen sei. Es könnte also durchaus möglich sein, dass der Zeuge F.________ eine allenfalls vorhandene Flasche aufgrund ihres Standortes gar nicht hat sehen können