Ausgehend von diesem Moment stellte er Rückrechnungen zu den vorherigen Gegebenheiten her. Weiter kann Zeuge F.________ Interaktionen und Gespräche zwischen ihm und dem Beschuldigten schildern, so etwa, dass dieser den verursachten Schaden zu Beginn abgestritten und erst, als sie zusammen das beschädigte Fahrzeug begutachtet und die sich daran befindliche Farbe des Fahrzeuges des Beschuldigten festgestellt hätten, angefangen habe zuzugeben, dass er den Parkschaden verursacht habe (vgl. etwa pag. 212 Z. 1 ff.). Der Zeuge F.____