_ nämlich unaufgefordert, wie es dazu kam, dass er den Unfallhergang selbst nicht beobachtet hat: Er habe seine Zigarette fertig geraucht gehabt und sei wieder in die Wohnung gegangen, weil es kalt gewesen sei. Wie bereits die Vorinstanz feststellte, hat der Zeuge F.________ keinen Grund, den Beschuldigten zu Unrecht zu belasten. Der Zeuge F.________ verzichtete denn in seinen Schilderungen auch auf eine Mehrbelastung des Beschuldigten und brachte durchaus auch Entlastendes für diesen vor: So seien die Aussprache, der Gang und der sonstige Zustand des Beschuldigten normal gewesen. Er habe mit dem Beschuldigten reden können und dieser sei freundlich gewesen.