9 Wie die Vorinstanz erachtet auch die Kammer die Aussagen des Zeugen F.________ als glaubhaft: Seine Aussagen sind bis auf den beobachteten Unfallhergang konstant. Der Widerspruch dürfte auch eher in der sehr knapp gehaltenen handschriftlich verfassten Einvernahme als in einer absichtlichen Falschaussage gründen. In den folgenden beiden Einvernahmen und insbesondere anlässlich der Hauptverhandlung beschrieb der Zeuge F.________ nämlich unaufgefordert, wie es dazu kam, dass er den Unfallhergang selbst nicht beobachtet hat: