Nach dem Streit fuhr der Beschuldigte davon, kam kurze Zeit später wieder zurück und verursachte beim Parkieren den unbestrittenen Parkschaden. Danach fuhr der Beschuldigte Richtung Kreisverkehrsplatz davon, kam zurück und parkierte sein Fahrzeug auf ein Parkfeld. Der Beschuldigte begutachtete zusammen mit dem Zeugen F.________ den verursachten Parkschaden. Danach begab sich der Beschuldigte in die Wohnung der Zeugin E.________ und trank dort Roséwein. Wie viel Roséwein der Beschuldigte trank, ist durch die Kammer zu prüfen. Um 22:53 Uhr alarmierte der Zeuge F.________ die Einsatzzentrale der Polizei.