11. Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, was folgt: Der Beschuldigte trank vor Fahrtantritt in G.________ (Ortschaft) zwischen 20:00 Uhr und 20:30 Uhr ein Bier à 0,33 l, fuhr sodann um ca. 21:00 Uhr in G.________(Ortschaft) los und kam um ca. 21:30 Uhr in C.________(Ortschaft) an. Auf der D.________(Strasse) in C.________(Ortschaft) hatte er einen Streit mit seiner damaligen Freundin, der Zeugin E.________. Nach dem Streit fuhr der Beschuldigte davon, kam kurze Zeit später wieder zurück und verursachte beim Parkieren den unbestrittenen Parkschaden.