_) im Rahmen der Beweiswürdigung für eine Schutzbehauptung halte, erscheine willkürlich. So wolle die Vorinstanz einen Widerspruch festgehalten wissen, zumal der Beschuldigte gegenüber der Polizei anlässlich der Einvernahme vom 20. Januar 2021 behauptet habe, nicht bemerkt zu haben, dass er in etwas gefahren sei, jedoch anlässlich der Hauptverhandlung angegeben habe, den Parkschaden bemerkt zu haben.