7. Angeklagter Sachverhalt Dem Beschuldigten wird im Strafbefehl vom 22. Februar 2021 vorgeworfen, am 17. Januar 2021 um ca. 22:45 Uhr in C.________(Ortschaft) auf der D.________ (Strasse) in angetrunkenem Zustand mit einer qualifizierten Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,23 Gewichtspromille ein Motorfahrzeug geführt zu haben. Der Sachverhalt des Strafbefehls lautet dabei wie folgt: