Mit den Ausführungen, wonach eine Verurteilung infolge FiaZ zu einer Geldstrafe zuzüglich Verbindungsbusse ausser Betracht falle, beschränkte die Verteidigung die Berufung implizit auch auf die entsprechenden Sanktions-, Kosten- und Entschädigungsfolgen. Diese Punkte des erstinstanzlichen Urteils sind durch die Kammer neu zu beurteilen.