4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden ein ADMAS- und Strafregisterauszug, beide datierend vom 4. Oktober 2023 (pag. 292 ff.), sowie ein Leumundsbericht vom 27. November 2023 samt Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse über den Beschuldigten eingeholt (pag. 309 ff.).