___ vom 10. Juni 2024 Kenntnis genommen und dem Beschuldigten gegeben. Dem VBS wurde mitgeteilt, dass noch kein Urteil gefällt wurde und das Urteil der Vorinstanz noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist, die Anfrage des VBS aber vermerkt und diesem nach Abschluss des Verfahrens ein Urteilsdispositiv zugestellt wird (pag. 332 f.). Einwände hiergegen gingen vom Beschuldigten bis dato keine ein.