2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 1’600.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 16 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 560.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 6 Tage festgesetzt. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 3'065.90 und Auslagen von CHF 200.20, insgesamt bestimmt auf CHF 3'266.10. […] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 800.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 2'466.10.