der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfach begangen am 17.01.2021 um 22:45 Uhr in C.________ (Ortschaft) wie folgt: 1. Führen eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand, qualifiziert begangen (Blutalkoholkonzentration von 1.23 Gew.-‰); 2. Mangelnde Aufmerksamkeit beim Führen eines Motorfahrzeuges (Einparkieren); 3. Pflichtwidriges Verhalten nach Unfall mit Sachschaden; 4. Nichtmitführen des Führerausweises;