Das gut sichtbare Anbringen der Anwohnerparkkarte entbindet in diesem Falle von der Pflicht des Anbringens der Parkscheibe gemäss Art. 48a SSV. Eine Strafbestimmung für das nicht oder nicht gut sichtbare Anbringen der Anwohnerparkkarte ist in Art. 10 10 Parkkartenverordnung nicht vorgesehen. Ebensowenig existiert eine entsprechende Strafbestimmung auf Bundesebene. […]