Die Parkkartenverordnung der Stadt C.________ (Ortschaft) regelt konkret, wer wo gebührenpflichtige Parkierungsbewilligungen erhält und wie diese einzusetzen sind. Art. 1 Abs. 2 der Parkkartenverordnung ermöglicht u.a. eine Privilegierung von Anwohnern für die blaue Zone. Art. 5 Abs. 4 der Parkkartenverordnung verlangt sodann explizit, dass die Anwohnerparkkarte gut sichtbar hinter der Frontscheibe angebracht werden muss, wenn das zeitlich unbeschränkte Parkieren in der entsprechenden Zone beansprucht wird.