Dies bestätigte er in seiner Eingabe an die Staatsanwaltschaft vom 1. April 2022, indem er ausführte, dass die gültige Karte seit Anfang September 2021 gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe seines Fahrzeugs liege (pag. 19). Gemäss seinen eingereichten Nachbildungen lag die gültige Anwohnerparkkarte aber gerade nicht direkt hinter der Windschutzscheibe, sondern in einer Ablage in der Fahrzeugmitte (auf der Linie der Mittelkonsole) oberhalb des Bereichs, wo sich üblicherweise Schalthebel, Bordcomputer, Fahrzeugradio befinden bzw. unterhalb des Rückspiegels (nachfolgend: Mittelablage) (pag.