Zudem sind auch die Angaben des Beschuldigten darüber, wo sich die gültige Anwohnerparkkarte im Fahrzeug genau befunden haben soll, nicht präzise und damit nicht überzeugend. So gab er in seinem Schreiben an die Kantonspolizei Bern vom 27. Oktober 2021 an, er habe die gültige Anwohnerparkkarte bereits im August 2021 erneuert und hinter die Windschutzscheibe seines Fahrzeugs gelegt (pag. 4). Dies bestätigte er in seiner Eingabe an die Staatsanwaltschaft vom 1. April 2022, indem er ausführte, dass die gültige Karte seit Anfang September 2021 gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe seines Fahrzeugs liege (pag.