60 Z. 16 und pag. 61 Z. 2) und welche in der Zwischenzeit in Pension gegangen ist, deklarierte einerseits offen und klar, dass sie sich an den konkreten Vorfall nicht mehr zu erinnern vermöge und schilderte andererseits anschaulich, wie sie bei den Kontrollen jeweils vorgegangen sei und welche Massnahmen sie vorgekehrt habe, damit sie selbst unsorgfältig gestellte Parkscheiben (welche nicht gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe, sondern anderswo im Auto liegen) entdeckte (pag. 60 Z. 38 ff., pag. 61 Z. 3 und Z. 20 f.). Auf Vorhalt der Aussagen des Beschuldigten und der Nachbildung (pag.