12. Beweiswürdigung der Kammer 12.1 Vorbemerkung Die Kammer prüft im Folgenden die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung auf Willkür (vgl. dazu Ziff. I.5. vorne), wobei sie im Rahmen der Aussageanalysen, soweit relevant, zugleich auf die weiteren Beweismittel eingehen wird. Es ist bereits an dieser Stelle festzuhalten, dass die vom Beschuldigten eingereichten Nachbildungen (pag.