13), die Eingabe des Beschuldigten an die Staatsanwaltschaft vom 1. April 2022 (pag. 19), die Eingabe des Beschuldigten an die Vorinstanz vom 29. Juli 2022 inkl. zwei Abbildungen, welche die Situation vom 12. Oktober 2021 nachbilden sollen (nachfolgend: Nachbildungen; pag. 26 ff.), die Aussagen der Zeugin F.________ (nachfolgend: