4. Anträge der Verteidigung Fürsprecher Dr. B.________ stellte im oberinstanzlichen Verfahren mit der Berufungsbegründung namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 110; Hervorhebungen im Original): Die Abänderung des erstinstanzlichen Urteils wird wie folgt begehrt: A.________ sei freizusprechen von der Anschuldigung der einfachen Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 12. Oktober 2021 um 10.54 Uhr in C.________ (Ortschaft), D.________ (Strasse), durch das nicht oder nicht sichtbare Anbringen der Parkscheibe am Fahrzeug;