für den Beschuldigten fristgerecht die Berufungsbegründung ein (pag. 110 ff.). Mit Verfügung vom 14. September 2023 wurde von der Berufungsbegründung Kenntnis genommen und der schriftliche Entscheid in Aussicht gestellt (pag. 416 f.). Mit Verfügung vom 7. Juni 2024 wurde den Parteien die geänderte Kammerzusammensetzung mitgeteilt (pag. 118 f.).