2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Fürsprecher Dr. B.________ am 12. Dezember 2022 die Berufung an (pag. 64). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 14. Juli 2023 (pag. 74 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom 18. Juli 2023 zugestellt (pag. 94 f.). Am 8. August 2023 reichte Fürsprecher Dr. B.________ namens des Beschuldigten form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 97 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft hat weder Anschlussberufung erklärt noch ein Nichteintreten auf die Berufung beantragt.