___ (Ortschaft) durch nicht oder nicht [gut] sichtbares Anbringen der Parkscheibe am Fahrzeug und verurteilte ihn zu einer Übertretungsbusse von CHF 40.00, wobei es die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf einen Tag festsetzte sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1'329.20 (inkl. schriftliche Urteilsbegründung, pag. 45 ff.).