1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 8. Dezember 2022 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 12. Oktober 2021 um 10:54 Uhr in C.________ (Ortschaft) durch nicht oder nicht [gut] sichtbares Anbringen der Parkscheibe am Fahrzeug und verurteilte ihn zu einer Übertretungsbusse von CHF 40.00, wobei es die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf einen Tag festsetzte sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1'329.20 (inkl. schriftliche Urteilsbegründung, pag.