1. zu einer Übertretungsbusse von CHF 600.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 6 Tage festgesetzt; 2. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'250.00; 3. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'500.00. II. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der L.________ (Amt) Kanton H.________(Kanton) (nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)