A.________ wird schuldig erklärt der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 15. Dezember 2021, 23:03 Uhr, auf der ________(Autobahn) J.________(Ortschaft) - K.________(Ortschaft), J.________(Ortschaft) in C.________(Ortschaft) durch Überschreiten der allgemeinen, fahrzeugbedingten oder signalisierten Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit um 31 km/h; und in Anwendung der Artikel 47, 106, 333 StGB 27 Abs. 1, 32 Abs. 2, 90 Abs. 1 SVG 4a Abs. 1 Bst. d VRV Art. 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 StPO verurteilt: