13. In concreto Die Vorinstanz hat sich an den Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS- Richtlinien; Stand per 1. Januar 2021) orientiert, welche für eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahnen zwischen 31 und 34 km/h eine Busse von CHF 600.00 empfehlen (VBRS-Richtlinien, S. 22). Die ausgesprochene Busse in der Höhe von CHF 600.00 erscheint mit Blick auf das Tatverschulden als angemessen. Allerdings liess die Vorinstanz die Täterkomponenten unberücksichtigt.