12. Allgemeine Ausführungen und Strafrahmen Die Vorinstanz hat die theoretischen Grundlagen der Strafzumessung korrekt ausgeführt. Darauf wird verwiesen (pag. 91, S. 10 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die einfache Verkehrsregelverletzung ist mit Busse bis zu CHF 10'000.00 bedroht (Art. 90 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 102 Abs. 1 SVG und Art. 106 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs [StGB; SR 311.0]).