Dies kann die Behörden nicht hindern, ihre gesetzliche Aufgabe wahrzunehmen. Zu prüfen ist in solchen Fällen nur noch, ob die Behörden wirksame Verteidigungsmöglichkeiten gewährt und das Beweismaterial gesetzmässig verwendet haben (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1395/2019 vom 3. Juni 2020). Dass dies nicht geschehen wäre, ist nicht ersichtlich (vgl. auch E. 7. oben). Insgesamt hat sich die Vorinstanz mit den entscheidrelevanten Beweismitteln hinreichend auseinandergesetzt und diese willkürfrei gewürdigt.