Zudem ist auf die reichhaltige Rechtsprechung zur Würdigung der Haltereigenschaft bei Strassenverkehrsdelikten hinzuweisen: Die Haltereigenschaft kann bei einem Strassenverkehrsdelikt, das von einem nicht eindeutig identifizierbaren Fahrzeuglenker begangen worden ist, ein Indiz für die Täterschaft sein (Urteile des Bundesgerichts 6B_243/2018 vom 6. Juli 2018 E. 1.4.2; 6B_812/2011 vom 19. April 2012 E. 1.5; je mit Hinweisen; 6B_628/2010 vom 7. Oktober 2010 E. 2.3 mit Hinweis).