9. Beweiswürdigung 9.1 Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Betreffend die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 85 ff., S. 4 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 9.2 Willkürprüfung durch die Kammer Wie bereits erwähnt, verfügt das Berufungsgericht in Sachverhaltsfragen nur über eine beschränkte Kognition (vgl. E. 6. hiervor). Zudem ist auf die reichhaltige Rechtsprechung zur Würdigung der Haltereigenschaft bei Strassenverkehrsdelikten hinzuweisen: