Grundsätzlich benützen das Fahrzeug mehrere Personen, zum einen ich als Halter, jedoch auch Familienmitglieder und Freunde von mir. Es ist nun nicht mehr nachvollziehbar, wer zum fraglichen Zeitpunkt das Fahrzeug gelenkt hatte und der verantwortliche Lenker kann mit den vorhandenen Bildern nicht bestimmt werden.» (pag. 23). Vor diesem Hintergrund war die Staatsanwaltschaft nicht gehalten, weitere Beweise zu erheben und durfte nach einem Vergleich des Radarfotos mit dem Foto des Beschuldigten und unter Berücksichtig seiner Angaben auf dessen Täterschaft schliessen (vgl. die Ausführungen im Schreiben vom 5. April 2022 [pag.