die Aussagen zur Sache (pag. 3 f.). Erst in der Einsprachebegründung vom 1. April 2022 brachte er andere mögliche Fahrzeuglenker ins Spiel, nur um diese Angabe sogleich wieder zu relativieren. Konkret führte der Beschuldigte Folgendes aus: «Es ist auf den Bildern jedoch nicht zu erkennen, wer der Lenker meines Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung war. Grundsätzlich benützen das Fahrzeug mehrere Personen, zum einen ich als Halter, jedoch auch Familienmitglieder und Freunde von mir.