Ansonsten wäre er Gefahr gelaufen, sich der falschen Anschuldigung schuldig zu machen. Dies als Schutzbehauptung abzutun und zu sagen, das qualitativ schlechte Foto gleiche dem Beschuldigten, weil er einen Bart trage, ohne jedoch je abgeklärt zu haben, ob andere Personen des genannten Personenkreises ebenfalls einen Bart getragen hätten und dem Foto gleichen könnten, könne nicht als umfassende Abklärung des Sachverhaltes qualifiziert werden. Weiter führte Rechtsanwalt B.________ zusammenfassend aus, der Grundsatz von in dubio pro reo bedinge, dass sich das Gericht ein umfassendes Bild der Sache gemacht habe.