Es hätte von den Strafbehörden zumindest nachgefragt werden müssen, wer dieser Freunde bzw. Familienmitglieder genau in Fragen komme. Der Beschuldigte habe nie angegeben, dass er überhaupt nicht sagen könne, wer als Lenker in Frage kommen könne, sondern nur, dass es mehrere Personen seien und er von diesem überschaubaren Personenkreis nicht sagen könne, wer der tatsächliche Lenker gewesen sei, weshalb er nie eine spezifische Person habe angeben können. Ansonsten wäre er Gefahr gelaufen, sich der falschen Anschuldigung schuldig zu machen.