Vor der Vorinstanz habe der Beschuldigte mehrfach bekräftigt, was er bereits in seiner Einsprachebegründung erwähnt habe, nämlich, dass er nicht wisse und nicht sagen könne, wer gefahren sei, er es aber nicht gewesen sei. Im letzten Wort habe er noch angegeben, dass er viele Kollegen habe, die ihm ähnlich sehen würden und auch einen Bart hätten. Er wisse schlicht nicht, wer gefahren sei. Spätestens ab