137). Die schriftliche Berufungsbegründung datiert vom 2. März 2023 und ging innert Frist beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 142 ff.). Mit Verfügung vom 13. März 2023 wurde dem Beschuldigten eine Kopie der Audioaufnahme seiner erstinstanzlichen Einvernahme zugestellt und Gelegenheit gegeben, allfällige ergänzende Bemerkungen einzureichen (pag. 161 f.). Mit Eingabe vom 15. März 2023 gingen ergänzende Bemerkungen ein (pag. 164 f.). Der Entscheid im schriftlichen Verfahren wurde mit Verfügung vom 17. März 2023 in Aussicht gestellt (pag. 168 f.).