Mit begründetem Beschluss vom 30. Januar 2023 (pag. 136 ff.) wies die Kammer die Beweisanträge des Beschuldigten ab und stellte in Aussicht, die Erklärungen vom 21. September 2022 mit den Fotos nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens an die Verteidigung zu retournieren. Die entsprechenden Erklärungen und Bilder wurden in der Folge aus den Akten entfernt (pag. 104-111). Soweit die Verteidigung in der Berufungsbegründung vom 2. März 2023 Bezug auf die Verfügung [recte: den Beschluss] vom 30. Januar 2023 nimmt (vgl. pag. 147), ist unter Verweis auf die Begründung im Beschluss nicht erneut darauf einzugehen.