3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Berufungserklärung vom 23. Januar 2023 reichte Rechtsanwalt B.________ namens und auftrags des Beschuldigten Erklärungen von D.________, E.________, F.________ und G.________ vom 21. September 2022 sowie Fotos der Unterzeichnenden ein mit dem Antrag, diese seien zu den Akten zu nehmen. Weiter wurde deren Einvernahme beantragt (pag. 101). Mit begründetem Beschluss vom 30. Januar 2023 (pag.