2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, nunmehr vertreten durch Rechtsanwalt B.________, mit Eingabe vom 19. September 2022 fristgerecht Berufung an (pag. 70 f.). Die ebenso fristgerechte Berufungserklärung datiert vom 23. Januar 2023 (pag. 100 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 26. Januar 2023 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 135).