I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 66). Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Übertretungsbusse von CHF 600.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf sechs Tage, sowie zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1'250.00 (Ziff. I.1.-2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 67).